Die Ergänzung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein lang diskutiertes Thema. Die Union versprach im Bundestagswahlkampf 2017 sich für die Kinderrechte einzusetzen und auch in den Koaltionsvertrag aus dem Jahr 2018 wurden die Rechte der Kinder aufgenommen. Am 11. Januar 2021 hat sich die Arbeitsgruppe von Union und SPD auf eine Regelung zur ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz verständigt. Der CDU/CSU-Fraktion war es wichtig die Bedeutung der Familie und die Rechte der Eltern nicht zu minimieren. Deshalb wirkt der neue Gesetzesentwurf als eine ergänzende und nachgeordnete Funktion, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern letztlich ausfällt. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.
Dazu der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberhavel und das östliche Havelland und Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Uwe Feiler: "Aus rechtlichen Gründen hätte es keiner Neureglung bedurft, schließlich sind die Kinder ab der Geburt schon nach geltendem Verfassungsrecht Grundrechtträger.
Trotzdem ist es richtig die Rechte der Kinder zu stärken und damit eine kindgerechte Gesellschaft zu schaffen. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern."
Unser Grundgesetz gilt für jeden Menschen von Geburt an und damit selbstverständlich auch für Kinder.
"Es ist wichtig, dass der Gesetzentwurf als Ergänzung keine staatlichen Eingriffe in die Erziehung von Kindern ermöglicht, sondern die Erziehungsberechtigten weiterhin die Erstverantwortung tragen", so Feiler weiter.